•  
    .
    • Führerschein für Anhänger




      Gültig ab 19.01.2013

      PKW-Klasse B:
      Kraftwagen bis 3500 kg zGG. und max. 9 Plätzen einschl. Fahrer.
      Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
        Anhänger bis 750 kg. zGG.
        Anhänger über 750 kg zGG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

      PKW-Klasse B96:
      Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie , wenn Sie hinter einem der Klasse B einen Anhänger mit einer zGG. von mehr als 750kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500kg, aber nicht größer als 4.250kg.

      PKW-Klasse BE:
      mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zGG. des Anhängers darf max. 3.500kg betragen.