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  • Führerschein für Anhänger




    Gültig ab 19.01.2013

    PKW-Klasse B:
    Kraftwagen bis 3500 kg zGG. und max. 9 Plätzen einschl. Fahrer.
    Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
      Anhänger bis 750 kg. zGG.
      Anhänger über 750 kg zGG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

    PKW-Klasse B96:
    Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie , wenn Sie hinter einem der Klasse B einen Anhänger mit einer zGG. von mehr als 750kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500kg, aber nicht größer als 4.250kg.

    PKW-Klasse BE:
    mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zGG. des Anhängers darf max. 3.500kg betragen.