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    • Tempo 100 für Gespanne


      Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen KFZ Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren.

      Auf Landstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.

      Voraussetzung: das Zugfahrzeug
      PKW
      Kraftomnibus bis 3,5t Gesamtgewicht und Tempo 100 Genehmigung oder
      anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit max. 3,5t Gesamtgewicht
      alle Fahrzeuge müssen ABS ausgerüstet sein

      Voraussetzung: der Anhänger
      muss für Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein

      Voraussetzung: die Anhängerbereifung
      darf nicht älter als 6 Jahre sein (DOT)
      muss mindestens Geschwindigkeitsindex L (120km/h) aufweisen
      darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

      Voraussetzung: Masseverhältniss
      zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf folgenden Wert nicht übersteigen: (m = Leermasse Zugfahrzeug)
        zGG Anhänger = X x m Zugfahrzeug leer

      Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
      ohne Bremse und hydraulische Stoßdämpfer X = 0,3
      Wohnwagen:
      mit Bremse und hydr. Stoßdämpfer X = 0,8 bzw. 1,0*
      Andere Anhänger:
      mit Bremse und hydr. Stoßdämpfer X = 1,1 bzw. 1,2*

      Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
      eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) vorhanden ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
      mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist , dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird.
      oder das Zugfahrzeug:
      ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis Tempo 120 km/h vorliegt.

      In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges.